In Bayern ist man der Zeit mal wieder voraus was innovative Stasimethoden (oder sagt man mittlerweile NSA?) angeht.
Eine Klage eines Informatikers gegen den automatischen Abgleich der Kennzeichenüberwachung mit Fahndungsdateien, wegen des Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wurde vom bayerischen Verwaltungsgericht abgewiesen. Damit wird das Vorgehen der anlasslosen Überwachung jedes Verkehrsteilnehmers vom Gericht gedeckt.
Einen positiven Nebeneffekt hat die Überwachung aller Verkehrsteilnehmer auch bei Demonstrationen, weil sie gegebenenfalls abschreckend auf potentielle Teilnehmer wirkt. Laut eines "Landesvertreters" sei es geplant, dass eine Nummernschilderkennung "im Vorfeld einer
Versammlung die Entscheidung über die Teilnahme an dieser beeinflussen
kann"... und so unsere Grundrechte beschneidet.
Wunderbar, das!
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